Tierschutz
Welche Verordnung regelt den Transport von Tieren in der EU?
Seit 2007 gilt für jeden, der in der EU mit Tieren im Rahmen gewerblicher Transporte umgeht, die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport. Auf dem Papier steht zwar, dass Tiere in Europa nicht länger als acht Stunden ohne Pause transportiert werden dürfen, doch die Transportdauer darf beliebig verlängert werden, wenn Pausen zur Fütterung und Tränkung der Tiere eingehalten werden, wobei Kontrollen hierzu mehr als mangelhaft sind.
So können sich Transporte mit tierschutzwidrigen Zuständen über Tage hinziehen. Die Tiere kommen teilweise völlig erschöpft, verletzt oder halb tot am Schlachthof an. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel und muss geändert werden.
Werden die Tiere ins außereuropäische Ausland transportiert, gilt die Tierschutztransport-Verordnung laut eines Urteils des Europäisches Gerichtshofs im Jahr 2015 im Grunde noch! Jedoch ist dies nur unzureichend zu überprüfen.
Werden die Tiere ins außereuropäische Ausland transportiert, gilt die Tierschutztransport-Verordnung laut eines Urteils des Europäisches Gerichtshofs im Jahr 2015 im Grunde noch! Jedoch ist dies nur unzureichend zu überprüfen.